KALTHOFFStrafverteidigung
Notfallnummer rund um die Uhr +49 511 3708-940

Datenschutzhinweise

Hinweis: Fiktive Demonstrationsseite. Es werden keine personenbezogenen Daten erhoben, gespeichert oder übermittelt. Die Formulare sind reine Gestaltungsmuster und versenden nichts.

1. Verantwortlicher

Rechtsanwalt Jan Kalthoff, Lange Laube 14, 30159 Hannover,
E-Mail: kanzlei@kalthoff-strafrecht.de (fiktive Angaben).

2. Verarbeitung beim Aufruf der Website

Die Seite wird statisch ausgeliefert. Beim Abruf verarbeitet der Hostinganbieter technisch notwendige Verbindungsdaten (IP-Adresse, Zeitpunkt, angeforderte Datei, Statuscode, übertragene Datenmenge). Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — das berechtigte Interesse an einem sicheren und störungsfreien Betrieb. Eine Zusammenführung mit anderen Daten findet nicht statt.

3. Cookies, Analyse, Werbung

Es werden keine Cookies gesetzt, kein Tracking, keine Analysewerkzeuge und keine Werbedienste eingebunden. Ein Einwilligungsbanner ist deshalb nicht erforderlich.

4. Schriftarten

Die Schriften Manrope und Inter werden über Google Fonts geladen. Dabei wird die IP-Adresse Ihres Endgeräts an einen Server von Google übermittelt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. In einer produktiven Fassung sollten die Schriftdateien lokal eingebunden werden.

5. Kontaktaufnahme

Nehmen Sie per Telefon oder E-Mail Kontakt auf, verarbeiten wir Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage nach Art. 6 Abs. 1 lit. b bzw. lit. f DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Für Mandatsverhältnisse gilt die berufsrechtliche Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren.

6. Ihre Rechte

Zuständige Aufsichtsbehörde wäre die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover.

7. Anwaltliche Verschwiegenheit

Für alle im Rahmen eines Mandats bekannt gewordenen Informationen gilt zusätzlich die Verschwiegenheitspflicht nach § 43a Abs. 2 BRAO und § 203 StGB. Sie geht dem Auskunftsanspruch Dritter vor. In Strafsachen gilt außerdem: Schildern Sie Einzelheiten zum Tatvorwurf bitte nicht über unverschlüsselte E-Mail oder Kontaktformulare, sondern im persönlichen oder telefonischen Gespräch.